DEUTSCH-AMERIKANISCHER FREUNDESKREIS NIEDERRHEIN E.V.
GERMAN-AMERICAN FRIENDS NIEDERRHEIN
- Mitglied im Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs e.V. -
Der Club führt den Namen "Deutsch-Amerikanischer Freundeskreis Niederrhein" und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Er hat seinen Sitz in Duisburg.
Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das Ziel des Clubs ist es, die deutsch-amerikanische Verständigung zu fördern und dabei besonders das Studentenaustauschprogramm des Verbandes der Deutsch-Amerikanischen Clubs e.V. zu unterstützen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Club kennt folgende Mitglieder:
Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand des Clubs.
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um den Club oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts und brauchen keinen Beitrag zu zahlen.
Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten des Clubs zum Ende des Geschäftsjahres beendet werden. Die Mitgliedschaft gilt als erloschen, wenn der Beitrag nach vorheriger schriftlicher Mahnung binnen 2-monatiger Frist nicht bezahlt wurde.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Organe des Clubs sind:
Der Vorstand besteht aus:
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt schriftlich. Briefwahl ist möglich.
In den Vorstand können nur ordentliche Mitglieder gewählt werden. Die Amtszeit dauert 2 Jahre bzw. bis zur Neuwahl des nächsten Vorstands.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Clubs. Er tritt so oft es erforderlich ist, mindestens jedoch viermal jährlich, auf Einberufung des Präsidenten zusammen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. des Vorsitzenden der Sitzung.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern. Er kann auch durch schriftliche Abstimmung beschließen, doch sind solche Entscheidungen nur bei Einstimmigkeit gültig.
Von allen Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das die Tagesordnung, Anträge und Beschlüsse enthält.
Der Präsident vertritt den Club nach außen. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Im Falle der Verhinderung wird der Präsident durch den Vizepräsidenten vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle 2 Jahre statt.
Die Einladungen hierzu sind vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von l Monat vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung und Beifügung der Wahlvorschläge den Mitgliedern zuzusenden.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Die Anzahl der anwesenden Mitglieder bei einer ordentlich eingeladenen Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, wenn er dies für erforderlich hält oder wenn mindestens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragen. Ein Vorschlag für die Tagesordnung ist diesem Antrag beizufügen. Hinsichtlich Ladungstermin, Beschlussfähigkeit usw. gelten dieselben Bestimmungen wie für die ordentliche Mitgliederversammlung gemäß §§ 10 und 11.
Eine Satzungsänderung kann nur mit 2/3 Mehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Anträge auf Satzungsänderung müssen dem Vorstand 6 Wochen vor der Versammlung eingegeben werden. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Clubs an den Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für den Studentenaustausch (d.h. für gemeinnützige Zwecke) zu verwenden hat. Die Auflösung des Clubs kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, für welche die Voraussetzungen des § 13 maßgebend sind. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand, der bis zu ihrer Beendigung im Amt verbleibt.
Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
In Zweifelsfällen ist der deutsche Text der Satzung maßgebend.
In unserem Club teilen wir die Begeisterung für die deutsch-amerikanische Beziehung. Es gibt auch immer die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und mitzuarbeiten!
Im Jahresverlauf planen wir feste Events und tolle Aktionen mit den anderen Mitgliedern.
Du kannst wenn du Lust hast einfach bei unserem Stammtisch vorbei schauen oder eine Email schreiben.
Wir freuen uns über neue Interessenten und Mitglieder!